nach oben
Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
20.02.2014

Abfällige Bemerkungen über den Chef können den Job kosten!

Die Sekretärin einer Stadtkämmerei hatte sich während der Arbeitszeit abfällig und beleidigend über Kollegen und Ihren Chef geäußert.

Unter anderem sprach sie von Alkoholexzessen und sexuellen Übergriffen während des Dienstes. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, kündigte er Ihr das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist.  Die eingelegte Kündigungsschutzklage hatte keinen Erfolg (LAG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 04.02.14, Az.: 19 Sa 322/13).  

Das Gericht wies in seiner Begründung darauf hin, dass derartige Äußerungen als Beleidigung zu bewerten sind und daher sogar eine vorherige Abmahnung entbehrlich sei. Mit diesem Verhalten werden arbeitsvertragliche Pflichten so schwerwiegend verletzt und das Vertrauensverhältnis zerstört, dass die weitere Zusammenarbeit dem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist.


Joachim Mohr
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Mediator



← zurück
Diese Website nutzt Cookies, um die bestmögliche Funktionalität bieten zu können. Mehr Informationen