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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen

Wie versorge ich mein Haustier?

Es gibt einige Möglichkeiten, die Versorgung sicher zu stellen. Zwar kann ein Haustier selbst nicht Erbe oder Vermächtnisnehmer von Ihnen werden. Allerdings kann das Haustier mittelbar aus dem Nachlass versorgt werden, indem ein Erbe oder Vermächtnisnehmer testamentarisch die Verpflichtung auferlegt wird, für das Tier zu sorgen.
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten

  • Im Testament wird ein Erbe bestimmt, der tierlieb ist und verpflichtet wird, sich um das Tier zu kümmern.
  • Einer Person wird sowohl das Haustier als auch ein Geldbetrag im Wege eines Vermächtnisses zugewandt, wobei der Geldbetrag ausreichen sollte, das Tier nach ihren Vorstellungen zu verwöhnen.
  • Man schenkt das Haustier bereits zu Lebzeiten einer ausgewählten Person. Die Erfüllung der Schenkung erfolgt aber zeitlich verschoben erst mit dem Zeitpunkt des Ablebens. Des Weiteren wird ein Geldbetrag zur Abdeckung der Kosten für die Versorgung des Tieres bei einer Bank angelegt, der ebenfalls erst zum Zeitpunkt Ihres Ablebens an die Vertrauensperson ausgezahlt wird.

→ Download: Ihr Haustier im Erbrecht (PDF / 840kB).

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