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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen

Unterhaltsrechner

Die Berechnung basiert auf dem so genannten bereingten Nettoeinkommen (durchschnittliche Einkommen des Unterhaltsverpflichteten abzüglich unterhaltsrelevanter Belastungen). Es wird davon ausgegangen, dass nur Unterhalt für minderjährige Kinder geschuldet wird.


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Joachim Mohr

Joachim Mohr

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Mediator

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