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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen

Inkasso

Forderungsmanagement

Wir mahnen Ihre fälligen Forderungen an, überwachen Zahlungsfristen und setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich, soweit geboten auch gerichtlich durch.

Sodann schließt sich unmittelbar die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner an.

Die Vollstreckung erfolgt mittels:

  • Pfändung im Geschäftsbetrieb oder der Wohnung
  • Forderungspfändung z.B. Sperrung der Geschäfts- und Privatkonten, Pfändung von Versicherungsguthaben 
  • Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid)
  • Haftantrag gegen den Schuldner zur Durchsetzung der Vermögensoffenbarung
Ist ein Schuldner untergetaucht, können wir seinen Aufenthaltsort in den meisten Fällen ermitteln.

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