Vertragsrecht
Dieser Bereich umfasst Ansprüche/Regelungen aus (nicht abschließend):
Arbeits-; Bau-; Darlehens-; Ehe-;Kauf-;Leasing-;Miet-;Pacht-;Reparatur-;Transport-; o.ä. Verträgen.
Ziel der Tätigkeit ist die streitvermeidende Beratung und Vertretung bei der Gestaltung und Überwachung vertraglicher Angelegenheiten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Handelsgepflogenheiten.
Dies betrifft sowohl betriebsinterne Abreden, wie Personalfragen, als auch vertragliche Abreden mit Lieferanten, Händlern und Kunden.
Bestehen Zweifel über die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag, sind wir Ihnen bei der Auslegung behilflich. Kündigungsfristen werden überwacht.
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit liegt insbesondere auch in der außergerichtlichen/gerichtlichen Durchsetzung vertraglicher Ansprüche -"Forderungsmanagement" -.