Familienrecht
Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleichanspruch
Nach dem Scheitern einer Ehe stehen die Durchsetzung berechtigter und die Abwehr unberechigter Ansprüche der Ehegatten im Zentrum unserer Tätigkeit.
Festzulegen sind der Kindes- und Ehegattenunterhalt, die Höhe des Zugewinnausgleichanspruchs einschließlich der Rechtsverhältnisse an Immobilien und dem Hausrat.
Die Interessen der Kinder werden in besonderem Maße berücksichtigt.
Wir handeln für Sie zielstrebig, kreativ und menschlich, erforderlichenfalls aber auch hart vor Gericht. Ihre Ziele sind für uns maßgebend.
Kompetenten Rat finden Sie auch bei der Entwicklung Ihres individuellen Ehevertrages.