Sportrecht
Das Sportrecht hat in den letzten Jahren eine besondere Stellung eingenommen und sich als eigenes Rechtsgebiet herausgebildet. Damit wird den ständig wachsenden Ansprüchen an Verbände, Vereine, Sportlern und Sportlerinnen Rechnung getragen. Auf Grund der Vielzahl von einschlägigen Vorschriften und Gesetzen, egal ob im Amateur- oder Profibereich, nimmt die anwaltliche Beratungstätigkeit hier stetig zu.
Bezüglich der Verbände und Vereine stehen hier Streitigkeiten z.B. zwischen den Mitgliedern und den Verbänden bezüglich etwaiger Mitgliedschaften, Sanktionen oder Nominierungen für Wettkämpfe im Vordergrund.
Regelmäßig stehen auch Fragen zur Vereinsgründung oder dessen Auflösung, zu Satzungen oder Haftungsfragen des Vorstandes im Mittelpunkt der anwaltlichen Beratung.
Große Bedeutung hat auch der Bereich des Vertragsrechtes. Seien es Spielerverträge, unter Berücksichtigung des doch teils eigenen Arbeitsrechtes, Sportstättenverträge, von der Anmietung der Arena bis hin zur Vermarktung einer Veranstaltung oder Sponsoringverträge, ohne die der alltägliche Geschäftsbetrieb der einzelnen Vereine nicht mehr funktionieren würde.