Informationen und Hinweise zur Mediation
Was ist eine Mediation?
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, bei dem ein Streit bzw. Konflikt mit einer anderen Person oder Organisation gelöst werden soll. Im Rahmen einer Mediation wird eine zukunftsorientierte Lösung des Problems durch die Beteiligten selbst erarbeitet.
Dies geschieht unter der Anleitung eines Mediators oder einer Mediatorin, die neutral ist und beide Seiten durch das Verfahren führt und dabei unterstützt.
Entscheiden müssen die Betroffenen selbst
Der Mediator oder die Mediatorin unterbreitet selbst keine Lösungsvorschläge und trifft keine Entscheidungen über den Konflikt.
Da alle Entscheidungen im Rahmen des Verfahrens und eine abschließende Einigung durch die Konfliktparteien selbst getroffen werden, ist die Akzeptanz des gefundenen Ergebnisses besonders hoch und dauerhaft befriedend.
Wann ist eine Mediation geeignet?
Die Mediation eignet sich zur Beilegung von Konflikten in allen gesellschaftlichen Bereichen, beispielsweise innerhalb der Familie, am Arbeitsplatz, unter Nachbarn, im Bereich der öffentlichen Verwaltung und im Rahmen einer dauernden Geschäftsbeziehung.
Insbesondere bei Konflikten zwischen Beteiligten, die auch in Zukunft miteinander in Beziehung stehen werden, bietet eine Vereinbarung im Rahmen einer Mediation eine gute Basis für ein vertrauensvolles Miteinander.
Es gibt keine Verlierer
Keiner der Beteiligten verliert im Rahmen der Verhandlungen sein Gesicht. Daher ermöglicht die Struktur des Verfahrens, auch persönliche Aspekte eines Konfliktes einzubringen und angemessen zu berücksichtigen.
Insbesondere, wenn beide Seiten eine faire und zukunftsorientierte Lösung anstreben, bietet sich die Durchführung eines Mediationsverfahrens an.
Welche Vorteile hat eine Mediation?
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Die Kosten sind in der Regel niedriger als die Kosten eines Gerichtsverfahrens.
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Lösungen werden in verhältnismäßig kurzer Zeit gefunden.
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Die Beteiligten erleben die Suche nach einer gemeinsamen Lösung positiv.
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Ein Konflikt wird zukunftsorientiert gelöst; eine nachhaltige Beeinträchtigung für die Beziehungen der Beteiligten untereinander kann vermieden oder gemildert werden.
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Das selbst gefundene Ergebnis der Beteiligten ist nachhaltiger, als von außen vorgegebene Entscheidungen.
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Selbst in scheinbar verfahrenen Situationen kann der erfahrene Mediator die Beteiligten wieder auf einen Lösungsweg führen.
Wie ist eine Mediation strukturiert?
In einem Mediationsverfahren durchlaufen die Beteiligten fünf Phasen:
Phase 1 – Klärung des Auftrags, Vereinbarung von Regeln
In dieser Phase werden in der Regel folgende Vereinbarungen getroffen:
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über den Rahmen des Verfahrens (Dauer, Ort, Kosten der Mediation und Aufteilung der anfallenden Kosten unter den Beteiligten)
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das Verhalten der Beteiligten untereinander (Verschwiegenheitsabreden, Gesprächsregeln)
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Klärung und Entscheidung, ob weitere Personen an dem Verfahren beteiligt werden müssen, um eine Konfliktlösung zu ermöglichen bzw. zu fördern (je nach Konfliktfeld beispielsweise weitere Familienmitglieder, Arbeitskollegen, Nachbarn, Fachleute usw.)
Zum Abschluss wird das gefundene Ergebnis in einem Mediationsvertrag schriftlich fixiert.
Phase 2 – Sammlung von problematischen Themen
Zunächst erfolgt eine Darstellung des Konfliktes durch die Beteiligten. Ein Konflikt ist oft vielschichtig. Daher werden durch die Beteiligten im Anschluss daran die Aspekte konkret benannt, wodurch der Konflikt ihrer Auffassung nach im Kern bestimmt wird (regelungsbedürftige Themen).
Es können aber auch Themen genannt werden, die den eigentlichen Streitgegenstand nicht unmittelbar betreffen.
Aus den beiderseits genannten Themen bestimmen die Beteiligten dann, welches Thema zuerst im Rahmen des weiteren Verfahrens besprochen werden soll.
Phase 3 – Klärung von Anliegen und Interessen
Unter Anleitung des Mediators wird geklärt, welche sachlichen und persönlichen Interessen der Beteiligten ihrem Verhalten und Ihrer Haltung im Zusammenhang mit dem Konfliktthema zu Grunde liegen.
Dadurch wird für die Beteiligten erkennbar, welche Interessen sich decken und welche sich unterscheiden, sowie welche Grundlage diese Interessen haben.
Diese Phase ist wichtig, für das beiderseitige Verständnis der persönlichen Konfliktlage.
Phase 4 – Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten
In dieser Phase werden Möglichkeiten für eine Konfliktlösung gesammelt (Optionenphase).
Die Beteiligten benennen die aus ihrer Sicht denkbaren Lösungsansätze. Die einzelnen Vorschläge sind in dieser Phase von keiner Seite zu bewerten. Es handelt sich ausschließlich um eine Sammlung von Ideen.
In dieser Phase ist Kreativität und Mut der Beteiligten gefordert. Es können alle denkbaren Optionen genannt werden, unabhängig davon, ob sie auf den ersten Blick später auch umsetzbar sein werden, es bessere oder billigere Optionen geben könnte oder ob eine Option den Konflikt insgesamt oder nur teilweise lösen kann.
Auch eine scheinbar abwegige Option kann sich im Ergebnis als wichtiger Denkanstoß für einen Lösungsansatz entpuppen. Zudem kann jede durch einen Beteiligten genannte Option den anderen Beteiligten zu weiteren Ideen für Lösungsansätze anregen.
Die Beteiligten zeigen damit auf, welchen Spielraum sie persönlich für eine Lösung sehen, in dessen Rahmen eine Regelung gefunden werden kann.
Diese kann im Ergebnis aus einer oder mehreren miteinander kombinierten Optionen getroffen werden kann.
Am Ende dieser Phase erfolgt durch die Beteiligten eine Einordnung, welche der genannten Optionen sie befürworten würden, für interessant erachten oder zunächst ablehnen.
Phase 5 – Verhandlungsphase
In dieser Phase verhandeln die Beteiligten unter Moderation des Mediators über die gefundenen Optionen und fügen diese zu einem Verhandlungsergebnis zusammen, mit dem eine Konfliktlösung herbeigeführt wird.
Phase 6 – Fixierung des Ergebnisses
Das gefundene Ergebnis wird schriftlich fixiert und von den Beteiligten bestätigt.
Soweit es erforderlich erscheint, werden die Beteiligten das so gefundene Ergebnis im Hinblick auf rechtliche oder sachliche Fragen durch ihren jeweiligen Berater außerhalb des Mediationsverfahrens überprüfen lassen, bevor eine abschließende verbindliche Einigung getroffen wird.
Welche Grundsätze gelten in der Mediation?
Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten
In Kenntnis der eigenen Interessen und der Interessen der anderen Seite wird unter Anleitung des Mediators durch die Beteiligten selbst ein Lösungsweg erarbeitet.
Auf diese Weise kann das Verfahrens zu einer sog. "win-win“-Situation führen, in der die Parteien nicht Verluste beklagen, sondern einen Mehrwert -über die eigentliche Lösung des Konfliktes hinaus verzeichnen können.
Freiwilligkeit
Die Beteiligten entschließen sich in Kenntnis der Verfahrensstruktur freiwillig zur Teilnahme an der Mediation.
Sie können aber jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Mediationsverfahren beenden.
Informiertheit
Die Beteiligten treffen Entscheidungen auf Grundlage notwendiger (sachlicher und rechtlicher) Informationen, die vor Beginn bzw. während der Mediation erforderlichenfalls bei Beratern eingeholt werden.
Für Sach-und Rechtsfragen wird häufig ein Experte benötigt. Auch die scheinbar besten Lösungen können sonst an Sachzwängen oder den Vorgaben der Gesetze scheitern.
Vertraulichkeit
Der Mediator ist kraft Gesetzes zur absoluten Vertraulichkeit über den Inhalt des Mediationsverfahrens verpflichtet.
Die Beteiligten können sich verpflichten, über Inhalte und Gesprächsverlauf zu schweigen.
Eine entsprechende Abrede empfiehlt sich, da die Beteiligten dann offener miteinander und mit dem Konflikt umgehen können. Das erweitert den Lösungsspielraum.
Eine Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen den Beteiligten wird vor Beginn der Mediation vertraglich festgehalten
Ergebnisoffenheit
Das Ergebnis des Mediationsverfahrens steht nicht von vornherein fest; erst im Laufe des Verfahrens kristallisieren sich Ergebnisse heraus.
Dabei lösen sich die Beteiligten aus eingefahrenen Denkschemata. Das ist oft der erste Schritt zu Lösung.
Im Mediationsverfahren werden Techniken angewandt, um diesen Weg zu eröffnen.
Allparteilichkeit
Der Mediator ist neutraler Gesprächsleiter, er schlägt keine Lösungen vor und ist kein Sach- oder Rechtsberater.
Er steht auf Seiten beider Beteiligten.
Dies unterscheidet den Mediator entscheidend vom Schiedsrichter oder dem gesetzlichen Richter, der Vergleichsvorschläge unterbreitet und im Ergebnis auch entscheiden kann.
Der Mediator lenkt das Gespräch und greift deeskalierend ein, soweit das erforderlich erscheint. Er sorgt für einen fairen Umgang und ein faires Verfahren.
Er wird von beiden Beteiligten gemeinsam beauftragt.
Wie lang dauert eine Mediation?
Das hängt von dem Umfang und der Anzahl der zu behandelnden Themen ab. Oft kann binnen eines Tages eine Lösung gefunden werden. Bei umfangreicheren Sachverhalten können aber auch mehrere Sitzungen erforderlich sein.
Zeitlimit kann gemeinsam vereinbart werden
Ist es von vornherein klar, dass nur ein begrenzter Themenkomplex zu behandeln ist, können sich die Parteien auch auf ein zeitliches Limit (beispielsweise 4 Stunden )von vornherein einigen (sog. Kurzzeitmediation).
Das kann dazu beitragen, dass die Beteiligten die Gespräche konzentriert und zielgerichtet führen. Die Einhaltung des Zeitlimits wird durch die Mediatoren auch durch eine straffe Führung des Verfahrens unterstützt.
Die Kosten der Mediation sind für die Beteiligten zudem sehr gut kalkulierbar.
Mediation auch während einem laufenden Gerichtsverfahren?
Auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens haben die Beteiligten jederzeit die Möglichkeit, dieses zum Ruhen zu bringen und den Versuch zu unternehmen, den Konflikt im Rahmen eines außergerichtlichen Mediationsverfahrens beizulegen.
An einigen Gerichten werden zudem so genannte gerichtsnahe Mediationen angeboten. Dann wird das Gerichtsverfahren einvernehmlich unterbrochen, um mit einem an dem Gericht tätigen Mediator oder einer Mediatorin (der ansonsten als Richter/Richterin tätig ist) eine Konfliktlösung zu finden.
Mediationsverfahren sind als Mittel der Streitbeilegung im Gesetz ausdrücklich vorgesehen (§ 278, Abs.5, Satz 2 ZPO).
Wo findet eine Mediation statt?
Die Mediation sollte an einem Ort stattfinden, den die Parteien als neutral und angenehm empfinden, entfernt vom Ort der Konfrontation.
Auswahlkriterien für einen Gesprächsort
Die Mediatoren verfügen im Allgemeinen selbst über geeignete Räumlichkeiten, sind aber auch bereit, auf Ihre Wünsche sowohl hinsichtlich der geographischen Lage, als auch des gewünschten Umfeldes einzugehen.
Hier hilft Ihnen der Mediator erforderlichenfalls, einen passenden Ort zu finden.
Zu berücksichtigen sind die Anfahrtswege der Beteiligten. Es empfiehlt sich, die Mediation an einem Ort durchzuführen, den alle Beteiligten mit ähnlichem Aufwand erreichen können.
Sofern weite Anfahrtswege erforderlich sind, bietet sich natürlich ein Mediationsverfahren an, das zeitlich komprimiert (z.B. durch Nutzung eines Wochenendes oder Kurz-Zeit-Mediation) durchgeführt wird.
Ist ein Mediationsort für alle Beteiligten leicht zu erreichen, lässt das die Erstreckung des Verfahrens auf mehrere, aber kürzere Sitzungen zu.
In einem ersten Vorbereitungsgespräch werden diese Modalitäten durch den Mediator bzw. die Mediatorin mit den Beteiligten erörtert und dazu eine Vereinbarung getroffen.
Muss ein Rechtsanwalt an einer Mediation teilnehmen?
Das ist nicht erforderlich. Soweit die Beteiligten dies jedoch wünschen, kann das vereinbart werden.
Kosten der Mediation
Die Tätigkeit eines Mediators bzw. einer Mediatorin wird in der Regel nach Stundenaufwand abgerechnet. Der Stundensatz wird individuell mit dem Mediator vereinbart.
Dieser Stundensatz gilt zum einen für die Arbeit mit den Beteiligten im unmittelbaren Verfahren. Er fällt zudem für die Zeit der in der Regel notwendigen Vor- und Nachbereitung des Verfahrens an. Beispielsweise werden nach jeder Sitzung für die Parteien Protokolle des Sitzungsverlaufs gefertigt und übersandt.
Der zeitliche Aufwand für das Verfahren ist vom Umfang des Konfliktstoffes und den Beteiligten abhängig.
Man wird durchschnittlich von ca. 4 Sitzungen à 2 Std. ausgehen dürfen, so dass nach etwa 4 Wochen eine Lösung erreicht sein sollte.
Auch einige Stunden können für eine Problemlösung reichen
Im Rahmen einer so genannten Kurz-Zeit-Mediation kann ein Mediationsverfahren in geeigneten Fällen aber auch an einem Tag in einem bestimmten Zeitrahmen von beispielsweise 3 Stunden durchgeführt werden. Auch hier fallen aber Kosten für den Zeitaufwand der Vor – und Nachbereitung an.
Vor Beginn der Mediation werden die Kosten und deren Verteilung in einem Mediationsvertrag mit den Beteiligten vereinbart.
Trägt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Mediation?
Einige Rechtsschutzversicherungen haben die Vorteile eines Mediationsverfahrens erkannt und die Mediation ohne Zusatzkosten in ihre Versicherungsprodukte integriert.
Versicherungsumfang prüfen
Die vertraglichen Leistungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften sind sehr unterschiedlich. Teilweise werden für eine Mediation lediglich 500,00 € pro Jahr erstattet. Teilweise werden jedoch auch Kosten abgedeckt, ohne dass dafür eine Obergrenze definiert bzw. diese lediglich an einer Haftungssumme orientiert werden.
Allerdings enthalten einige Versicherungsverträge eine Einschränkung der freien Auswahl eines Mediators.
Welche Leistungen die eigene Rechtsschutzversicherung erbringt, ist daher im eigenen Einzelfall vorab zu klären. Das erfolgt am besten im Rahmen einer Deckungsanfrage für ein konkret beabsichtigtes Mediationsverfahren.
Bei Neuabschluss von Rechtsschutzversicherungen sollten Leistungen auch in diesem Bereich nachgefragt werden.