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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Hinterbliebenenrente

Unter dem Oberbegriff Hinterbliebenenrente werden insbesondere die → Witwer- und Witwenrente sowie die → Waisenrente zusammengefasst.

Die auch als Renten von Todes wegen bezeichneten Hinterbliebenenrenten sind Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie sollen den mit dem Todesfall des versicherten Ehe-/Lebenspartners bzw. Elternteils eingetretenen Unterhaltsausfall zumindest teilweise ausgleichen (Unterhaltsersetzungsfunktion).

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