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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Latente Steuern

Sollte zum Nachlass Betriebsvermögen gehören, so können bei dessen Veräußerung einkommensteuerpflichtige Gewinne entstehen.

Die daraus resultierende Steuerbelastung nennt man latente Steuerlast. 
Es handelt zwar insoweit nicht um abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten. In der Regel sind diese latenten Steuern aber bei der Bewertung der Nachlassgegenstände (wenn der Wert nur durch Verkauf realisiert werden kann) zu berücksichtigen.

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