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Rechtsquellen im Erbrecht
Grundrechtlich wird das Erbrecht in Art. 14 GG gewährleistet.
Die wichtigste und umfangsreichste erbrechtliche Rechtsquelle ist das fünfte Buch (§§ 1922 ff. BGB) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hier ist der Großteil aller materiell-rechtlichen Regelungen niedergelegt. Daneben finden sich aber auch in den anderen Büchern des BGB sowie im Handelsgesetzbuch (HGB) und weiteren weniger wichtigen Gesetzen materiell-rechtliche, erbrechtliche Vorschriften.
Von großer Bedeutung ist auch das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
Vorschriften zur prozessualen Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche finden sich in der Zivilprozessordnung (ZPO) sowie dem Familienverfahrensgesetz (FamFG). Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug kommen eine Reihe europäischer Verordnungen, insbesondere die → EU-Erbrechtsverordnung hinzu.