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Gefundene Begriffe
- Sacheinlage
- Sachwertverfahren
- Säumniszuschlag
- Schenkung auf den Todesfall
- Schenkungsteuer
- Schiedsgerichtsbarkeit
- Schlusserbe
- Schreibhilfe
- Schreibunfähiger Erblasser
- Schreibzeuge
- Seetestament
- Selbstanzeige
- Servituten
- Sicherung des Nachlasses
- Singularsukzession
- Sittenwidrigkeit der Verfügung von Todes wegen
- Sprachunkundiger Erblasser
- Stammessystem
- Sterbegeld
- Sterbevierteljahr
- Steuerklasse
- Stiftung
- Stummer Erblasser
Schiedsgerichtsbarkeit
Ein Schiedsgericht ist ein privates Gericht, das ohne Einwirkung des Staates zusammentritt um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sämtliche Regelungen zu dem Verfahren obliegen der Vereinbarung beider Parteien. Diese können das Schiedsverfahren vertraglich vereinbaren und die Anzahl der Schiedsrichter bestimmen. Fehlt eine solche Vereinbarung, besteht das Gericht aus drei Personen. Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils.
Auch das Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperte e.V. verfügt über ein Schiedsgericht und kann bei Erbstreitigkeiten angerufen werden.