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Gefundene Begriffe
- Sacheinlage
- Sachwertverfahren
- Säumniszuschlag
- Schenkung auf den Todesfall
- Schenkungsteuer
- Schiedsgerichtsbarkeit
- Schlusserbe
- Schreibhilfe
- Schreibunfähiger Erblasser
- Schreibzeuge
- Seetestament
- Selbstanzeige
- Servituten
- Sicherung des Nachlasses
- Singularsukzession
- Sittenwidrigkeit der Verfügung von Todes wegen
- Sprachunkundiger Erblasser
- Stammessystem
- Sterbegeld
- Sterbevierteljahr
- Steuerklasse
- Stiftung
- Stummer Erblasser
Sterbevierteljahr
Um sich nach dem Tod des Ehe- bzw. Lebenspartners auf die geänderte wirtschaftliche Situation einstellen zu können, wird dem überlebenden Gatten in den ersten drei Monaten nach dem Tod, dem sogenannten Sterbevierteljahr oder auch Sterbequartal, → Witwer- bzw. Witwenrente in Höhe von 100 % der Verstorbenenrente ausgezahlt. Ab dem vierten Monat verringert sich der Betrag.