nach oben
Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Zivilsenat

Dabei handelt es sich um den Spruchkörper eines Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofs in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Er ist bei den Oberlandesgerichten mit drei, beim Bundesgerichtshof mit fünf Richtern besetzt. Durch den sog. Geschäftsverteilungsplan ist am jeweiligen Gericht geregelt, welcher Senat welche Angelegenheiten zu entscheiden hat. Für das Erbrecht ist beispielsweise der IV. Senat des Bundesgerichtshofs zuständig, außer in Landwirtschaftssachen, dort ist der V. Senat zuständig.

Diese Website nutzt Cookies, um die bestmögliche Funktionalität bieten zu können. Mehr Informationen