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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Zurückbehaltungsrecht

Aufgrund eines Zurückbehaltungsrechts kann ein Schuldners seine Leistung gegenüber einem Gläubiger verweigern, bis ihm eine ihm zustehende Leistung gegen den Gläubiger Zug um Zug bewirkt ist. Allerdings muss der Gegenanspruch des Schuldners aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, resultieren und er muss fällig sein.

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