Zeitbestimmung
Die Entstehung oder der Wegfalls eines Rechts kann von dem Eintritt einer bestimmten tatsächlichen
Bedingung abhängig gemacht werden. Ein Geldvermächtnis in einem
Testament kann beispielsweise davon abhängig gemacht, dass der Vermächtnisnehmer sein Abitur absolviert. Tritt diese
Bedingung nicht ein, entsteht der Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisse nie. Die
Zeitbestimmung macht demgegenüber die Entstehung oder den Wegfall eines Rechts von einem bestimmten Zeitpunkts abhängig. Ein anderer Begriff hierfür ist die Befristung. Mit einer
Zeitbestimmung kann der Termin bestimmt werden, ab dem eine bestimmte Leistung oder ein Recht gefordert werden kann. Man spricht dann von einer aufschiebenden Bedingung. Soll eine bestimmte Leistung nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verlangt werden können, spricht man von einer auflösenden Bedingung. Diese ist beispielweise gegeben, wenn in einem
Testament bestimmt wird, dass eine bestimmte Person z.B. eines von mehreren Kindern, das Recht haben soll, nach dem Tod des Erblassers noch bis zum Abschluss seiner Ausbildung in der Immobilie des Erblassers mitfrei wohnen dürfen soll.