Oberlandesgericht OLG
Abgesehen von den Stadtstaaten sind die Bundesländer in Gerichtsbezirke aufgeteilt. Das oberste Gericht eines Gerichtsbezirkes ist das OLG. In Zivilsachen, also nicht in Strafsachen, ist es zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Landgerichtes und des Familiengerichtes. Die Parteien eines Rechtsstreits müssen sich vor einem Oberlandesgericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.