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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Offenbarungseid

ist ein veralteter Begriff für eine eidesstattliche Versicherung im Rahmen einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Danach ist zum Beispiel der Schuldner verpflichtet, seine Vermögensverhältnisse gegenüber dem Gläubiger, der in das Vermögen des Schuldners volstrecken möchte, zu offenbaren. Zuständig für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung im Rahmen der Zwangsvollstreckng ist der Gerichtsvollzieher.

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