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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Ombudsmannverfahren

Ein Ombudsmann handelt als unparteiischer Schiedsrichter. Es kann sich um eine Einzelperson oder um ein Gremium handeln.
Ombudsmänner sind insbesondere zur Streitschlichtung im Bereich des Finanzsektors aber auch im Kfzgewerbe vorgesehen.

Beispielsweise bieten Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Banken ihren Kunden an, über einen Ombudsmann eine Streitschlichtung herbeizuführen. Der Kunde kann dieses Verfahren ablehnen und statt dessen die Gerichte anrufen.

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