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Gefundene Begriffe
- Tauber Erblasser
- Taubstummer Erblasser
- Teilauseinandersetzung
- Teilung
- Teilungsanordnung
- Teilungsklage
- Teilungsreife
- Teilungsverbot
- Teilungsversteigerung
- Testament
- Testament, öffentlich
- Testamentsanfechtung
- Testamentseröffnung
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- Testamentsvollstreckerzeugnis
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- Todesfall - Checkliste
- Totenfürsorge
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- Trauerkaffee
Teilauseinandersetzung
Grundsätzlich hat jeder Miterbe Anspruch auf → Auseinandersetzung (§ 2042 I BGB). Dieser Anspruch bezieht sich auf den gesamten Nachlass; einen Anspruch auf Teilauseinandersetzung hat ein Miterbe regelmäßig nicht. Etwas anderes gilt nur, wenn alle Miterben mit einer Teilauseinandersetzung einverstanden sind.
Die Miterben können vereinbaren,
- dass die → Erbengemeinschaft nur hinsichtlich einzelner Gegenstände aufgehoben wird, ansonsten aber fortbesteht (sogenannte gegenständliche Teilauseinandersetzung), oder
- dass nur einzelne Miterben aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, etwa gegen eine Abfindung (persönliche Teilauseinandersetzung).