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Testament
Das Testament, auch letztwillige Verfügung, ist die wohl bekanntere Form der → Verfügung von Todes wegen (§ 1937 BGB). Es kann als → eigenhändiges Testament errichtet werden, oder als → notarielles Testament. Beide Testamentsformen haben denselben Rang. Lediglich ihre Errichtung ist verschieden ausgestaltet.
Beim → gemeinschaftlichen Testament handelt es sich um eine Sonderform des Testaments.
1.Inhalt des Testaments
Der Erblasser kann in seinem Testament insbesondere Anordnungen zur → Erbeinsetzung, → Enterbung, → Testamentsvollstreckung und → Pflichtteilsentziehung treffen, sowie → Vermächtnisse aussetzen.
2. Testierfähigkeit
Bei allen Verfügungen von Todes wegen ist sowohl für die Errichtung wie auch für den Widerruf der Verfügung → Testierfähigkeit des Erblassers erforderlich.
Weitere Details zu den verschiedenen Testamentsformen finden sie in den oben genannten Einzeleinträgen. Einen Leitfaden zur Erstellung eines Testaments finden sie → hier.