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Gefundene Begriffe
- Nacherbe
- Nachlass
- Nachlassforderungen
- Nachlassgericht
- Nachlassgläubiger
- Nachlassinsolvenz
- Nachlasspfleger
- Nachlasspflegschaft
- Nachlassverbindlichkeiten
- Nachlassverwaltung
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- Nachvermächtnis
- Neue Freibeträge ab 2009
- Neue Steuertarife ab 2009-2010
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Nichteheliches Kind
- Niederstwertprinzip
- Nießbrauch
- Notar
- Notarielles Testament
- Nottestament
- Notwendige Streitgenossenschaft
Nachlass
Der Begriff Nachlass, oder Erbschaft, beschreibt die Gesamtheit aller Rechte und Pflichten des Erblassers, die beim Erbfall auf den Erben übergehen. Dieser Übergang erfolgt – im Wege der sogenannten → Gesamtrechsnachfolge – automatisch beim Tod des Erblasser (§ 1922 I BGB). Häufig wird der Nachlass auch als das → Erbe bezeichnet.
Zum Nachlass gehören nicht nur Vermögensgegenstände, sondern auch → Nachlassverbindlichkeiten und → Nachlassforderungen.