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Gefundene Begriffe
- Nacherbe
- Nachlass
- Nachlassforderungen
- Nachlassgericht
- Nachlassgläubiger
- Nachlassinsolvenz
- Nachlasspfleger
- Nachlasspflegschaft
- Nachlassverbindlichkeiten
- Nachlassverwaltung
- Nachlassverzeichnis
- Nachvermächtnis
- Neue Freibeträge ab 2009
- Neue Steuertarife ab 2009-2010
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Nichteheliches Kind
- Niederstwertprinzip
- Nießbrauch
- Notar
- Notarielles Testament
- Nottestament
- Notwendige Streitgenossenschaft
Nachlassgericht
Als Nachlassgericht wird das in allen Nachlasssachen zuständige Gericht bezeichnet.
Es ist insbesondere zuständig für die
- → Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen
- → Testamentseröffnungen
- Erteilung von → Erbscheinen und → Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Sicherungsmaßnahmen wie die Anordnung einer → Nachlasspflegschaft.
Das Nachlassgericht ist im Regelfall das Amtsgericht des Ortes, an dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 I FamFG).
Vor dem Nachlassgericht gilt die sogenannte → Inquisitionsmaxime.