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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Ankaufsrecht

Beim Ankaufsrecht handelt es sich um das bindende Angebot des Verkäufers an den künftigen Käufer, den Kaufgegenstand innerhalb einer bestimmten Frist zu kaufen. Das Ankaufsrecht ist vom Vorkaufsrecht zu unterscheiden. Hier hat der Vorkaufsberechtigte das Recht bei Abschluss eines Kaufvertrages anstelle des Käufers zu den Bedingungen des Kaufvertrages als Käufer in den Vertrag einzutreten.

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