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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Behindertentestament

Ein sogenanntes Behindertentestament wird in der Regel von den Eltern eines behinderten Kindes (siehe → Behinderter Erbe) errichtet. Es enthält Regelungen, die einerseits sicherstellen sollen, dass das Kind erben kann und auch nach dem Tod der Eltern gut versorgt ist. Andererseits sollen der Nachlass vor staatlichem Zugriff (Verwertung!) geschützt und dem Kind etwaige Ansprüche auf staatliche Sozialleistungen erhalten werden.

Die genaue Ausgestaltung eines solchen Testaments ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. In der Regel  können die oben genannten Ziele durch eine Kombination von → Vor- und Nacherbschaft sowie → Dauertestamentsvollstreckung erreicht werden.

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