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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Beschwerung

Eine Beschwerung kann durch ein Vermächtnis oder eine Auflage gegeben sein, die der Erblasser im Testament angeordnet hat.

Beschwert sind die Erben oder Vermächtnisnehmer, da sie verpflichtet sind, die in dem Vermächtnis begründete Verbindlichkeit zu erfüllen bzw. eine Leistung zu erbringen, ohne einem Begünstigten ein Recht auf die Leistung zuzuwenden.

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