Gefundene Begriffe
- Bankguthaben im Erbfall
- Bedingung
- Beerdigung
- Beerdigungskaffee
- Befreiter Vorerbe
- Befristung
- Begräbniskaffee
- Behindertentestament
- Behinderter Erbe
- Behinderter Erblasser
- Beibringungsgrundsatz
- Belege
- Berliner Testament
- Beschränkung des Pflichtteils in guter Absicht
- Beschwerung
- Bestandsverzeichnis
- Bestattung
- Bestattungskosten
- Bestattungspflicht
- Bestattungsverfügung
- Betreuung
- Betreuungsverfügung
- Betreuungsvollmacht
- Bewertung des Nachlasses
- Bezugsberechtigung
- Bindungswirkung beim Erbvertrag
- Bindungswirkung beim gemeinschaftlichen Testament
- Blinder Erblasser
- Böswillige Schenkung
- Brieftestament
- Bürgermeistertestament
Brieftestament
Das Brieftestament ist eine vom Erblasser eigenhändig geschriebene und unterschriebene letztwillige Verfügung, die in Form eines Briefes erstellt wurde. So ein Brieftestament kann z.B. vorliegen, wenn in einem handschriftlich geschriebenen Brief - die eigenhändige handschritliche Erstellung ist zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung - ohne Überschreibung als "Testament" oder "Letzter Wille" erklärt wird, was sich der Verfasser für die Zeit nach seinem Tod mit der Verteilung seines Nachlasses vorstellt. Das Problem eines Brieftestamentes besteht darin, dass nach dem Tod des Verfassers oder der Verfasserin erkannt werden muss, ob es sich um eine letztwillige Verfügung und nicht nur um einen Brief handelt. Es muss also ein so genannter Testierwille festgestellt werden. Der Unterschied besteht darin, dass eine letztwillige Verfügung verbindlich ist, während es sich bei einem Brief lediglich um einen Wunsch handelt.