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Kanzlei, Rechtsanwalt, Gießen
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Bestattung

Die Bestattung eines Menschen ist nicht nur eine tatsächliche Notwendigkeit oder gesellschaftliche Pflicht. Es herrscht in Deutschland auch eine gesetzliche → Bestattungspflicht. Sie ist in den verschiedenen landesrechtlichen Bestattungsgesetzen normiert und folgt in Hessen aus § 9 FBG.

Das Recht Bestattungsart (Einäscherung, Beerdigung, → Promission, usw.) und –ort zu wählen, kommt dabei zunächst jedem Menschen selbst zu. Er kann zu Lebzeiten beispielsweise durch eine → Bestattungsverfügung oder ein → Testament verbindliche Festlegungen treffen. Fehlt eine entsprechende Anordnung, so entscheiden die nächsten Angehörigen.

Die → Bestattungskosten haben die Erben zu tragen.

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