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Gefundene Begriffe
- Bankguthaben im Erbfall
- Bedingung
- Beerdigung
- Beerdigungskaffee
- Befreiter Vorerbe
- Befristung
- Begräbniskaffee
- Behindertentestament
- Behinderter Erbe
- Behinderter Erblasser
- Beibringungsgrundsatz
- Belege
- Berliner Testament
- Beschränkung des Pflichtteils in guter Absicht
- Beschwerung
- Bestandsverzeichnis
- Bestattung
- Bestattungskosten
- Bestattungspflicht
- Bestattungsverfügung
- Betreuung
- Betreuungsverfügung
- Betreuungsvollmacht
- Bewertung des Nachlasses
- Bezugsberechtigung
- Bindungswirkung beim Erbvertrag
- Bindungswirkung beim gemeinschaftlichen Testament
- Blinder Erblasser
- Böswillige Schenkung
- Brieftestament
- Bürgermeistertestament
Beschränkung des Pflichtteils in guter Absicht
Durch eine Beschränkung des Pflichtteils in guter Absicht kann der Erblasser einem Abkömmling, der in hohem Maße verschwenderisch lebt oder Schulden hat, Beschränkungen auferlegen, § 2338 BGB. Dadurch wird zum einen erreicht, dass dem Abkömmling der Unterhalt gesichert wird und zum anderen stellt diese Vorgehensweise einen Schutz des Pflichtteils vor Verschwendung und Verschuldung dar.
Die Beschränkungen können denen eines Vorerben oder eines Vermächtnisnehmers entsprechen. Auch eine Verwaltung des Pflichtteils durch einen Testamentsvollstrecker ist möglich.