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Gefundene Begriffe
- Eheähnliche Lebensgemeinschaft
- Ehegattenerbrecht
- Ehegattentestament
- Ehevertrag
- Eidesstattliche Versicherung
- Eigenhändiges Testament
- Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Eintrittsprinzip
- Einzelrechtsnachfolge
- Enterbung
- Erbauseinandersetzung
- Erbe
- Erbeinsetzung
- Erben
- Erbenfeststellungsklage
- Erbengemeinschaft
- Erbenhaftung
- Erbeserbe
- Erbfähigkeit
- Erbfall
- Erbfolge, gesetzliche
- Erbfolge, gewillkürte
- Erblasser
- Erbrecht
- Erbschaft
- Erbschaftsbesitzer
- Erbschaftssteuersätze - aktuell
- Erbschaftsteuer
- Erbschein
- Erbteilskauf
- Erbteilungsverbot
- Erbunwürdigkeit
- Erbvertrag
- Erbverzicht
- Ergänzungsvorbehalt
- Erlassvermächtnis
- Ersatzerbe
- Erschöpfungseinrede
- Ersetzungsbefugnis
- EU-Erbrechtsverordnung
- Europäisches Nachlasszeugnis
Erbenfeststellungsklage
Der Erbe hat zwei Möglichkeiten sein Erbrecht gerichtlich feststellen zu lassen:
- Wer glaubt, rechtmäßiger Erbe eines Verstorbenen zu sein, kann beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Beim Erbschein handelt es sich um ein amtliches Zeugnis, in dem bekundet wird, wer Erbe ist. Mit dem Erbschein wird es dem Erben ermöglicht, über die Erbschaft zu verfügen.
- In rechtlich schwierig gelagerten Fällen kann es erforderlich sein, beim Zivilgericht eine so genannte Erbenfeststellungsklage zu erheben, die bei einem Gegenstandswert von mehr als 5.000 Euro beim Landgericht einzureichen ist. Anders als beim nachlassgerichtlichen Erbscheinsverfahren ergehen aufgrund einer Erbenfeststellungsklage rechtskräftige und damit später nicht mehr angreifbare Entscheidungen.