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Gefundene Begriffe
- Eheähnliche Lebensgemeinschaft
- Ehegattenerbrecht
- Ehegattentestament
- Ehevertrag
- Eidesstattliche Versicherung
- Eigenhändiges Testament
- Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Eintrittsprinzip
- Einzelrechtsnachfolge
- Enterbung
- Erbauseinandersetzung
- Erbe
- Erbeinsetzung
- Erben
- Erbenfeststellungsklage
- Erbengemeinschaft
- Erbenhaftung
- Erbeserbe
- Erbfähigkeit
- Erbfall
- Erbfolge, gesetzliche
- Erbfolge, gewillkürte
- Erblasser
- Erbrecht
- Erbschaft
- Erbschaftsbesitzer
- Erbschaftssteuersätze - aktuell
- Erbschaftsteuer
- Erbschein
- Erbteilskauf
- Erbteilungsverbot
- Erbunwürdigkeit
- Erbvertrag
- Erbverzicht
- Ergänzungsvorbehalt
- Erlassvermächtnis
- Ersatzerbe
- Erschöpfungseinrede
- Ersetzungsbefugnis
- EU-Erbrechtsverordnung
- Europäisches Nachlasszeugnis
Ehevertrag
Verlobte aber auch Ehegatten können durch einen Ehevertrag ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln (§ 1408 BGB):
Durch einen Ehevertrag können sie insbesondere den gesetzlichen Güterstand der → Zugewinngemeinschaft abwählen. Oftmals finden sich neben güterrechtlichen Regelungen auch solche über einen Versorgungsausgleich und (nacheheliche) Unterhaltsansprüche. Regelmäßig wird mit dem Ehevertrag auch ein → Erbvertrag abgeschlossen. Wie der Erbvertrag (§ 2276 I BGB) kann auch der Ehevertrag (§ 1410 BGB) nur vor einem Notar geschlossen werden.