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Gefundene Begriffe
- Eheähnliche Lebensgemeinschaft
- Ehegattenerbrecht
- Ehegattentestament
- Ehevertrag
- Eidesstattliche Versicherung
- Eigenhändiges Testament
- Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Eintrittsprinzip
- Einzelrechtsnachfolge
- Enterbung
- Erbauseinandersetzung
- Erbe
- Erbeinsetzung
- Erben
- Erbenfeststellungsklage
- Erbengemeinschaft
- Erbenhaftung
- Erbeserbe
- Erbfähigkeit
- Erbfall
- Erbfolge, gesetzliche
- Erbfolge, gewillkürte
- Erblasser
- Erbrecht
- Erbschaft
- Erbschaftsbesitzer
- Erbschaftssteuersätze - aktuell
- Erbschaftsteuer
- Erbschein
- Erbteilskauf
- Erbteilungsverbot
- Erbunwürdigkeit
- Erbvertrag
- Erbverzicht
- Ergänzungsvorbehalt
- Erlassvermächtnis
- Ersatzerbe
- Erschöpfungseinrede
- Ersetzungsbefugnis
- EU-Erbrechtsverordnung
- Europäisches Nachlasszeugnis
Erbfähigkeit
Unter Erbfähigkeit versteht man die Fähigkeit Erbe werden zu können. Nach deutschem Recht können nur natürliche und juristische Personen erbfähig sein, nicht aber Tiere (siehe → Haustiertestament).
Eine natürliche Person ist erbfähig, wenn sie zum Zeitpunkt des Erbfalls lebt (§ 1923 I BGB). Das gezeugte, aber zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht geborene Kind (→ Leibesfrucht) gilt kraft Gesetzes als vor dem Erbfall geboren und ist daher auch erbfähig (§ 1923 II BGB).
Juristische Personen sind erbfähig, wenn sie im Zeitpunkt des Erbfalls rechtsfähig bestehen.