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Gefundene Begriffe
- Eheähnliche Lebensgemeinschaft
- Ehegattenerbrecht
- Ehegattentestament
- Ehevertrag
- Eidesstattliche Versicherung
- Eigenhändiges Testament
- Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Eintrittsprinzip
- Einzelrechtsnachfolge
- Enterbung
- Erbauseinandersetzung
- Erbe
- Erbeinsetzung
- Erben
- Erbenfeststellungsklage
- Erbengemeinschaft
- Erbenhaftung
- Erbeserbe
- Erbfähigkeit
- Erbfall
- Erbfolge, gesetzliche
- Erbfolge, gewillkürte
- Erblasser
- Erbrecht
- Erbschaft
- Erbschaftsbesitzer
- Erbschaftssteuersätze - aktuell
- Erbschaftsteuer
- Erbschein
- Erbteilskauf
- Erbteilungsverbot
- Erbunwürdigkeit
- Erbvertrag
- Erbverzicht
- Ergänzungsvorbehalt
- Erlassvermächtnis
- Ersatzerbe
- Erschöpfungseinrede
- Ersetzungsbefugnis
- EU-Erbrechtsverordnung
- Europäisches Nachlasszeugnis
Ersatzerbe
Der Erblasser kann für den Fall, dass ein Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfällt, einen anderen als Erben einsetzen (§ 2096 BGB). Dieser Erbe wird als Ersatzerbe bezeichnet.
Als Wegfall kommt jedes Ereignis in Betracht, durch das der vom Erblasser tatsächlich eingesetzter Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen wird: Vorversterben des Erben, → Erbverzicht, → Ausschlagung, → Erbunwürdigkeit usw.